SIDROGA LOGO - Startseite




KIA - Kontrollierter Integrierter Anbau

 

Anforderungen an eine systematische Qualitätsprüfung auf dem Feld und Auswirkungen auf die Produktqualität.

 

Für unsere pflanzlichen Arzneitees haben wir uns zum Ziel gesetzt, einen gesteigerten Anteil unserer Rohmaterialien aus kontrolliertem, integriertem Anbau (KIA) einzusetzen. Der weitgehende Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel, die Verwendung von eindeutig definiertem Saatgut und die Dokumentation des Anbaus spielen hierfür eine wesentliche Rolle. So stammen Kamillenblüten, Pfefferminzblätter und andere Arzneipflanzen bereits jetzt aus kontrolliertem, integriertem Anbau.

K.I.A. ist eine Form des Vertragsanbaus, der eine langfristige Zusammenarbeit mit Lieferanten vorausgeht und die eine Vertrauensbasis begründet auf Lieferantenbewertungen, den direkten Einfluss auf qualitätsbestimmende Schritte des Anbaus sowie längerfristige Vereinbarungen z. B. hinsichtlich Qualität voraussetzt.

 

Der Kontrollierte Integrierte Anbau ist ein konsequenter Weg der Rohstoffbeschaffung zur Vermeidung von Belastungen durch unerwünschte Rückstände und berücksichtigt, dass Qualität im Ursprung entsteht.

 

Lesen Sie mehr zu:

 

Grundlagen des Anbaus

 

Feldplanung

 

Durchführung des Anbaus

 

Düngung

 

Ernte

 

Trocknung

 

Lagerung

 

Dokumentation

 

Kontrollmassnahmen

 

Grundlagen des Anbaus

Folgende grundlegende Regelwerke des Anbaus sind hierbei einzuhalten:

1. Points to Consider on Good Agricultural and Collection Practice for Starting Materials of Herbal Origin.

2. Guidelines for Good Agricultural and Hygiene Practice for Raw Material used for Herbal Infusions (GAHP).

3. Nationale Rechtsvorschriften für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Düngemitteln, Beregnungswasser, Hygienevorschriften, Bodenschutz- und Altlastenverordnung.

4. Gültige Rückstandshöchstmengen-Verordnungen: Pharm. Eur. RHmV.

5. Anforderungen an den mikrobiologischen Status: Pharm. Eur., Kategorie 4a.

6. Höchstmengen an Schwermetallen: BGA-Empfehlungen.

7. Höchstgrenzen der Aflatoxin- und Ochratoxinbelastung der Deutschen Diätverordnung und Folgegesetzen und Verordnungen.

8. Höchstgrenzen der Strahlenbelastung, entsprechend der Höchstwerte für Kindernahrungsmittel bzw. Diät-Verordnung in Deutschland.

 

Nach oben

Feldplanung

K.I.A. beginnt mit einer sinnvollen Feldplanung: die Fruchtfolge hilft, Krankheiten und Schädlinge zu vermeiden und den Unkrautdruck zu verringern. Dabei wird auf den Anbau an stark befahrenen Verkehrswegen bewusst verzichtet; es erfolgt kein Anbau in unmittelbarer Nachbarschaft von Industrieanlagen mit Emissionen.

Sowohl die Vorkulturen, als auch der beabsichtigte Anbau der Arzneipflanzen, werden gleichwertig kontrolliert. Dies hat zum Ziel, negative Einflüsse aus Übertragungen der Vorkultur oder Cross-Kontamination zu vermeiden. Um möglichst große, einheitliche Chargen zu erzeugen, werden die Feldgrößen sorgfältig bestimmt.

 

Nach oben

Durchführung des Anbaus

Alle Anbauschritte sind nachvollziehbar und dokumentierbar gestaltet. Ausschließlich eindeutig definierte Ausgangsmaterialien (Sortenbezeichnung, Chemorasse, Lieferant, Charge, Qualitätsparameter für das Saatgut) werden verwendet; diese sind mit SIDROGA abzustimmen und können auch Eigentum von SIDROGA sein. Für die Veränderung des Ausgangsmaterials ist die Zustimmung erforderlich. Die Qualität der erzeugten Rohwaren ist in hohem Masse von dem eingesetzten Saat- und Pflanzgut abhängig!

 

Die Durchführung des Anbaus ist so zu organisieren, dass durch organisatorische und pflanzenbauliche Maßnahmen (sinnvolle Fruchtfolge, Saatbettbereitung, Pflanzendichte, Reihenabstände, Aussaatzeitpunkt) mechanische und ackerbauliche Massnahmen (mechanische Unkrautbekämpfung mit Hackmaschinen, Ackerbürsten, Handhacke usw.) und biologische Maßnahmen (Nutzung von Nutzinsekten, Deckkulturen) der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) vermieden wird.

 

Deshalb gilt grundsätzlich:

Chemische Pflanzenschutzmittel (Herbizide, Fungizide, Insektizide, Akarizide, Nematizide, Molluskizide u.a.) dürfen für den vertraglichen Anbau für K.I.A.-Qualitäten ohne Abstimmung nicht angewendet werden!

 

In begründeten Ausnahmefällen ist chemischer Pflanzenschutz möglich

- nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit SIDROGA

- nach Prüfung der rechtlichen Zulassung im Land der Anwendung

- nach Sicherstellung der Einhaltung der gültigen Rückstandshöchstmengen Pharm. Eur. oder RHmV

Vorzugsweise sollten PSM angewandt werden, die für die beabsichtigte Kultur in Deutschland eine Zulassung besitzen! Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln nach Absprache ist lückenlos zu dokumentieren:

- Handelsname

- Wirkstoff im Pflanzenschutzmittel (Name und Konzentration)

- Anwendungszeitpunkt (Tag/Monat/Jahr)

- Anwendungsmenge pro ha

- Wartezeit (zwischen letzter Anwendung und erster Ernte)

- Hinweise zur beobachteten Wirksamkeit

- Hinweise zur beobachteten Auswirkung auf die Nutzpflanze

 

Nach oben

Düngung

- Einhaltung der nationalen Vorschriften zur Düngung

- Düngung nach Bodenentzugswerten der Kultur - kein Einsatz von organischen Düngern im Anbau von Arznei- und Gewürzpflanzen während der Kultur

- Einsatz von organischen Düngern vor der Kultur nur nach vollständiger Kompostierung

- keine Ausbringung von Klärschlamm

 

Nach oben

Ernte

- zur Ernte anstehende Felder müssen unkrautfrei sein (Kontrolle, eventuell Handhacke!)

- besonderes Augenmerk ist auf die Abwesenheit von anderen Kräutern zu legen

- Erntebeginn zum pflanzenphysiologisch optimalen Zeitpunkt z.B. Pfefferminze - vor Beginn der Blüte.

- Ernte bei trockenen Witterungsbedingungen (nicht bei Regen, Morgentau, Nebel, Kamillenernte nicht frühmorgens vor 9:00 Uhr)

 

Eingesetzte Erntegeräte müssen folgende Kriterien erfüllen:

- geeignet für die zu beerntende Kultur

- sauber und trocken

- frei von fremden Pflanzenteilen

- frei von Materialien, die Cross-Kontamination ermöglichen

- frei von Ernterückständen, z.B. des Vortages

- in einwandfrei gewartetem Zustand

- geeignet für die vereinbarte Qualität des Rohstoffes

 

Nach oben

Trocknung

- Erntezeitpunkt, Erntemenge und Trocknungskapazität müssen aufeinander abgestimmt werden

- Der Zeitraum zwischen Ernte und Trocknungsbeginn muss begrenzt werden z.B. Pfefferminze max. 4 Std., z.B. Kamille max. 2 Std.

- Angestrebt werden kurze Transportwege zwischen Anbaufeld und Trocknungstechnik (Probleme: Transportzeit, Verdichtungen der Frischmasse Fermentation und Fäulnis)

- Richtige Wahl der Trocknungstemperatur, max. 45° C am Trockengut bedeutet höhere Temperatur der Luft zu Trocknungsbeginn, niedrigere Temperatur der Luft zum Ende der Trocknung

- ausreichende Trocknungsdauer

- keine Übertrocknung: Verlust an ätherischen Ölen und anderen Inhaltsstoffen

- Verpackung und Kennzeichnung unmittelbar nach der Trocknung, um Cross-Kontamination, Rückbefeuchtung und Verwechselungen auszuschließen

 

Nach oben

Lagerung

- in kühlen, sauberen, dunklen Räumen

- getrennt von Produktionsvorgängen

- getrennt von Wohn- und Stallbereichen

- unzugänglich für Insekten, Nager, Vögel und Haustiere

- getrennt nach Chargen

- eindeutig gekennzeichnet: Erzeuger, Name des Produktes, Erntejahr, Chargenbezeichnung und Menge

 

Nach oben

Dokumentation

- Dokumentation über Schlagkartei oder ähnliche Form

- Übergabe der Schlagkartei bei der 1. Bemusterung der Rohware

- Bemusterung erfolgt separat für jede Charge

- Merkmale einer einheitlichen Charge sind: gleiches Ausgangsmaterial Saat- und Pflanzgut, gleiche Standortbedingungen, gleiches Bestandsalter, gleiche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, (Wirkstoff, Menge, Ausbringungstermin, Wartezeit), gleicher Erntezeitraum, gleiche Trocknungs- und Nacherntebedingungen

 

Nach oben

Kontrollmaßnahmen

Die Vorgaben werden zwischen Lieferant und Sidroga vereinbart und laufend kontrolliert und aktualisiert. In regelmässigen Abständen werden Kontrollen vor Ort (Audits) durchgeführt.

 

Nach oben




Letzte Aktualisierung: 15.12.2011, 16:15 Uhr
Impressum Sitemap